FHGöD NRW (not in force)

FHGöD NRW (not in force)  
Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW (not in force)

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Bildungsrecht

Die Entwicklung der Fachhochschulen hat unter Beachtung ihrer besonderen Aufgabenstellung so zu erfolgen, dass die Studienreform als ständige Aufgabe der Fachhochschulen wahrgenommen wird. Für die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ist sicherzustellen, dass sie an der allgemeinen Hochschulentwicklung teilhat.
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