eWpG

eWpG  
Gesetz über elektronische Wertpapiere

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Will der Emittent ein Kryptowertpapier in ein anderes elektronisches Wertpapierregister übertragen, benötigt er hierfür die Zustimmung sämtlicher Inhaber des Kryptowertpapiers oder die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Source: BMJ
Imported: