CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Die Regeln 110.3, 111, 115 und 118.6 finden Anwendung auf die mündliche Verhandlung und die Entscheidung des Gerichts.
  2. Wird keine mündliche Verhandlung anberaumt, entscheidet der Spruchkörper gemäß Regel 117.
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