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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 53 Gebühr für die Verletzungswiderklage
Der Beklagte hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungswiderklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15 und Regel 16.3 bis .5 gelten entsprechend.
Imported:
25.03.2026