CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung einzureichen.
  2. Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen:
(a) einen Antrag auf Änderung des Patents,
(b) eine Verletzungswiderklage.
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