CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Ist die Verfahrenssprache vor der Lokal- oder Regionalkammer, welche die Widerklage auf Nichtigerklärung an die Zentralkammer verwiesen hat, nicht die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, kann der Berichterstatter anordnen, dass die Parteien innerhalb eines Monats Übersetzungen von Schriftsätzen und sonstigen von ihm bestimmten, während des schriftlichen Verfahrens eingereichten Unterlagen in die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, einzureichen haben.
- In seiner Anordnung kann der Berichterstatter festlegen, dass nur Auszüge aus den Schriftsätzen der Parteien und anderen Unterlagen zu übersetzen sind.
- Ist die Verfahrenssprache vor der Lokal- oder Regionalkammer die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, behalten die gemäß den Regeln 24, 25, 29, 29a, 30 und 32 zugestellten Schriftsätze ihre Gültigkeit.
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