CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Ein Zeuge hat das Recht auf Erstattung
(a) der Aufwendungen für Reise und Übernachtung und
(b) des durch die persönliche Vernehmung verursachten Einkommensverlustes.
Nachdem der Zeuge seine Pflichten erfüllt hat, erstattet die Kanzlei ihm auf seinen Antrag die entstandenen Aufwendungen.
  1. Das Gericht knüpft die Ladung eines Zeugen an die Hinterlegung eines Betrags durch die Partei, die sich auf den Zeugen beruft; der Betrag muss zur Deckung der in Absatz 1 genannten Aufwendungen ausreichen.
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