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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 133 Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.
Imported:
25.03.2026