CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Vorsitzende Richter
(a) verfügt über alle Befugnisse zur Sicherstellung eines fairen, geregelten und effizienten mündlichen Verfahrens und
(b) stellt sicher, dass das Verfahren am Ende der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache entscheidungsreif ist.
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