CCBE Regeln Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)
CCBE Regeln
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)
3.9.1. Der Rechtsanwalt muss gegen Berufshaftpflicht in einer Weise versichert sein, die nach Art und Umfang den durch rechtsanwaltliche Tätigkeit entstehenden Risiken angemessen ist.
3.9.2. Ist dies nicht möglich, hat der Rechtsanwalt den Mandanten über die Situation sowie über die Folgen zu informieren.
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