Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BORA
Collapse all headings
BORA
info
Berufsordnung für Rechtsanwälte
info
To single view
Select color
Select color
§ 28 Ausbildungsverhältnisse
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben zu gewährleisten, dass die Tätigkeit von Auszubildenden in der Kanzlei auf die Erreichung des Ausbildungsziels ausgerichtet ist.
Imported:
25.03.2026