Workspace
BGB
Open table of contents
Collapse all headings
BGB
info
To single view
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Select color
Select color
§ 1769 - Verbot der Annahme
Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.
Imported:
20.09.2024