Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
BGB
Open table of contents
Collapse all headings
BGB
info
To single view
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Select color
Select color
§ 1299 - Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.
Imported:
20.09.2024