Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
BewG
Expand all headings
BewG
info
Bewertungsgesetz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Select color
Select color
§ 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.
Imported:
01.08.2025