BayWG Bayerisches Wassergesetz
BayWG
Bayerisches Wassergesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
1Das Staatsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Aufgaben und die Anerkennung von privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft zu regeln. 2In der Rechtsverordnung können insbesondere geregelt werden
- 1.die Übertragung von fachlichen Aufgaben im Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, dieses Gesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen sowie der für wasserwirtschaftliche Zwecke erlassenen Zuwendungsrichtlinien auf private Sachverständige,
- 2.die Anerkennungsvoraussetzungen und das Anerkennungsverfahren,
- 3.Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung,
- 4.die Aufgabenerledigung und
- 5.die Entgelte für die Leistungen der privaten Sachverständigen.
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