[Bay]VfGHG Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
[Bay]VfGHG
Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
1Wird einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Verfassungsbestimmung verletzt wurde und durch welche gerichtliche oder behördliche Handlung oder Unterlassung die Verletzung erfolgt ist. 2Der Verfassungsgerichtshof bestimmt, in welcher Weise der Beschwerde abzuhelfen ist.
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