BayVersG Bayerisches Versammlungsgesetz
BayVersG
Bayerisches Versammlungsgesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
1Versammlungen unter freiem Himmel sind innerhalb des befriedeten Bezirks verboten. 2Ebenso ist es verboten, zu Versammlungen nach Satz 1 aufzufordern.
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