BaySvVollzG
Open table of contents

BaySvVollzG  

Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Die Aufsichtsbehörde regelt in dem Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach allgemeinen Merkmalen.
Imported: