[Bay]LSchlV (not in force)

[Bay]LSchlV (not in force)  
Ladenschlussverordnung (not in force)

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Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht

Die Offenhaltung ist auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt werden.
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