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seltene und repräsentative naturnahe, extensiv oder ungenutzte Ökosysteme mit in der Regel extremen Standorteigenschaften und einem hohen Anteil standortspezifischer Arten, die in der Regel nicht wiederherstellbar sind - •
Biotope gemäß § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG - •
Biotoptypen im Sinn der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern - •
land-, teich- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen mit sehr hohem Biotopwert - •
Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie
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Habitate für Rote-Liste-Arten (Tierarten) mit deren spezifischen Ansprüchen - •
Habitate gegebenenfalls sonstiger lokal seltener Tierarten, -exemplare, -populationen und -bestände - •
Lebensräume, Rastbereiche, Überwinterungsbereiche oder Nahrungshabitate der in den einschlägigen Artenschutzabkommen und -übereinkommen aufgeführten Arten (z.B. FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-Konvention) - •
Wiesenbrütergebiete im Sinn des Art. 23 Abs. 5 BayNatSchG - •
überregional bedeutsame Biotopverbundachsen mit besonderer Vernetzungsfunktion (Habitate, Teilhabitate, Trittsteinhabitate) - •
große unzerschnittene naturnahe Räume - •
regional bedeutsame Arten und deren Habitate und Lebensraumbeziehungen (für Arten ohne Rote-Liste-Status) - •
Standorte, die für die Entwicklung von gesetzlich geschützten Biotopen günstige Voraussetzungen bieten
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