[Bay]GLKrWG

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Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

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Kommunalrecht

In gemeindefreien Gebieten werden bei Landkreiswahlen die Gemeindeaufgaben von derjenigen kreisangehörigen Gemeinde wahrgenommen, die für das gemeindefreie Gebiet als Meldebehörde zuständig ist.
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