[Bay]GaStellV
Open table of contents

[Bay]GaStellV  

Garagen- und Stellplatzverordnung

1Garagen müssen in zum Begehen bestimmten Bereichen, auch unter Unterzügen, Lüftungsleitungen und sonstigen Bauteilen eine lichte Höhe von mindestens 2 m haben. 2Dies gilt nicht für kraftbetriebene Hebebühnen.
Imported: