Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
[Bay]ERVV
Collapse all headings
[Bay]ERVV
info
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Select color
§ 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation
Bei den in der
Anlage 1
bezeichneten Gerichten und Justizbehörden können in den dort jeweils für sie näher bezeichneten Verfahrensarten und ab dem dort für sie angegebenen Datum elektronische Dokumente eingereicht werden.
Imported:
24.11.2025