Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
Bayerische Verfassung
Expand all headings
Bayerische Verfassung
info
Verfassung des Freistaates Bayern
info
To single view
Select color
Art. 8
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
Imported:
09.06.2025