Bayerische Verfassung

Bayerische Verfassung  
Verfassung des Freistaates Bayern

(1)
1Bayern ist ein Volksstaat. 2Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2)
1Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. 2Mehrheit entscheidet.
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