BayDSchG Bayerisches Denkmalschutzgesetz
BayDSchG
Bayerisches Denkmalschutzgesetz
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Baurecht
Die Gemeinden nehmen bei ihrer Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Bauleitplanung, auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auf die Erhaltung von Ensembles, angemessen Rücksicht.
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