Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
BauGB
Expand all headings
BauGB
info
Baugesetzbuch
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
Select color
Select color
§ 152 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
Imported:
20.09.2024