Search for provisions, statutes or keywords
Workspace
AO
Collapse all headings
AO
info
Abgabenordnung
info
To single view
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Select color
Select color
§ 247 Austausch von Sicherheiten
Wer nach den §§ 241 bis 245 Sicherheit geleistet hat, ist berechtigt, die Sicherheit oder einen Teil davon durch eine andere nach den §§ 241 bis 244 geeignete Sicherheit zu ersetzen.
Imported:
20.09.2024