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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Öffentliches Recht
Europarecht
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Art. 250 [Beschlussfassung in der Kommission]
Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
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15.01.2026