Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
AEUV
Collapse all headings
AEUV
info
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
info
To single view
Öffentliches Recht
Europarecht
Select color
Art. 242 [Rechtsstellung der Ausschüsse des Rates]
Der Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, regelt nach Anhörung der Kommission die rechtliche Stellung der in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse.
Imported:
15.01.2026