Search for paragraphs, statutes or keyword
Workspace
AbschlagsV
Collapse all headings
AbschlagsV
info
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
info
To single view
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Werkvertrag u.Ä.
Select color
§ 2a Übergangsregelung
Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.
Imported:
20.09.2024