Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ZVG
Alle Überschriften ausklappen
ZVG
info
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 3 [Zustellungen]
Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen. Sie können durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
Import:
26.07.2025