ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks verbleibt dem Schuldner nur innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft.
Quelle: BMJ
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