ZPO Zivilprozessordnung
ZPO
Zivilprozessordnung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Rechtsmittel sind insoweit zulässig, als sie gegen die Entscheidungen der mit den Klagen befassten Gerichte überhaupt stattfinden.
Quelle: BMJ
Import: