ZPO Zivilprozessordnung
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Zivilprozessordnung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.
Quelle: BMJ
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