Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ZPO
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
ZPO
info
Zivilprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1 Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Quelle:
BMJ
Import:
24.04.2025