Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
WpIG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
WpIG
info
Zur Einzelansicht
Wertpapierinstitutsgesetz
info
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1 - Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.
Import:
01.04.2026
a.F. verfügbar