Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VwGO
Alle Überschriften ausklappen
VwGO
info
Verwaltungsgerichtsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 17 [Richter auf Probe; Richter kraft Auftrags; Richter auf Zeit]
Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden:
1.
Richter auf Probe,
2.
Richter kraft Auftrags und
3.
Richter auf Zeit.
Import:
13.08.2025