Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VwGO
Alle Überschriften ausklappen
VwGO
info
Verwaltungsgerichtsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 150 [Entscheidung über die Beschwerde durch Beschluss]
Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.
Import:
20.09.2024