Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VorVfG NRW
Alle Überschriften ausklappen
VorVfG NRW
info
Vorschaltverfahrensgesetz NRW
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 2 Keine Vollzugshemmung
(1) Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(2) Die für die Entscheidung über den Widerspruch zuständige Behörde kann die Vollziehung der angefochtenen Maßnahme aussetzen.
Import:
08.06.2025