Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VersG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
VersG NRW
info
Zur Einzelansicht
Versammlungsgesetz NRW
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Ordnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 11 - Erlaubnisfreiheit
Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
Import:
22.10.2024