Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VerfGHG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
VerfGHG NRW
info
Zur Einzelansicht
Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
info
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 33
Nach Eingang des Antrags kann der Verfassungsgerichtshof eine Beschlagnahme oder Durchsuchung nach den Vorschriften der
Strafprozeßordnung
anordnen.
Import:
21.10.2025