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Staatsrecht II: Grundrechte
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Art. 13 [Verbot der Diskriminierung wegen religiösen Bekenntnisses]
Wegen des religiösen Bekenntnisses darf im Einzelfalle keinem Kinde die Aufnahme in einer öffentliche Schule verweigert werden, falls keine entsprechende Schule vorhanden ist.
Import:
12.06.2025