Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
UhVorschG
Alle Überschriften einklappen
UhVorschG
info
Unterhaltsvorschussgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung
Die Unterhaltsleistung wird bis zum Entfallen des Anspruchs auf die Unterhaltsleistung erbracht und für diese Dauer bewilligt.
Import:
04.01.2025
a.F. verfügbar