Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
TierSchG
Alle Überschriften ausklappen
TierSchG
info
Tierschutzgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 11c
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
Import:
20.09.2024