TEHG (außer Kraft)

TEHG (außer Kraft)  
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (außer Kraft)

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Energie- & Umweltrecht

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 29 Satz 1 oder § 31 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
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