StVZO
Inhaltsverzeichnis öffnen

StVZO  

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
Import: