Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StPO
Alle Überschriften ausklappen
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten
Ist nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann der Angeklagte die Revision gegen das auf seine Berufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen, dass seine Anwesenheit in der Berufungshauptverhandlung erforderlich gewesen wäre.
Import:
20.09.2024