StPO Strafprozessordnung
StPO
Strafprozessordnung
Strafrecht
Strafprozessrecht
Stellt sich erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Abwesenheit des Angeklagten heraus, so erfolgen die noch erforderlichen Beweisaufnahmen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter.
Quelle: BMJ
Import: