Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StPO
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.
Quelle:
BMJ
Import:
18.05.2025